Hinweis gemäss Art. 3 KKG: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt.

Aufenthaltsstatus im Überblick
- Schweizer Bürgerrecht und Ausweis C: In der Praxis oft gleichgestellt. Standardprodukte vieler Banken und Kreditinstitute.
- Ausweis B: Möglich, meist nach einer Mindestaufenthaltsdauer (häufig 6 bis 12 Monate) und mit unbefristetem oder zumindest stabilem Arbeitsvertrag. Probezeit kann erschweren.
- Ausweis L: Kurzaufenthalt – nur wenige Partner, kürzere Laufzeiten, höhere Anforderungen an Einkommen und Restaufenthaltsdauer.
- Ausweis G (Grenzgänger/in): Schweizer Arbeitgeber, Wohnsitz im nahen Ausland. Institute prüfen Lohnfluss in der Schweiz, Steuerstatus und oft eine Schweizer Kontoverbindung.
Was immer gilt
Alter 18–68, regelmässiges Einkommen, keine offenen Betreibungen, Tragbarkeit nach KKG. Die Erstanfrage über SwissZins ist kostenlos, unverbindlich und ZEK-neutral. Wir sagen früh, wenn ein Dossier voraussichtlich nicht tragfähig ist – das schützt Ihre Bonität und Ihre Planung.
